1. Allgemeines
Die nachfolgenden „Liefer- und Zahlungsbedingungen“ sind wesentlicher Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, die wir mit jedwedem Abnehmer abschließen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei unseren Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Sofern nicht Vollkaufleute unsere Vertragspartner sind, gelten diese „Liefer- und Zahlungsbedingungen“ innerhalb der gesetzlichen Regelungen. Für alle Lieferverträge gelten die nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Käufer erkennt diese Zahlungs- und Lieferungsbedingungen des Verkäufers an, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist ausdrücklich vorbehalten. Als Bestellbestätigung gilt auch ein nach erfolgter Lieferung oder Bereitstellung übergebener Lieferschein, bzw. die Rechnung. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist.

Es besteht für uns keine Rücknahmeverpflichtung von mangelfrei gelieferten Waren. Eine nachträgliche Änderung oder Stornierung des Auftrages ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung und dann möglich, wenn sich die Ware noch im ursprünglichen und mangelfreien Zustand befindet. Mangelfreie Sonderbestellungen, also die Bestellungen solcher Waren, die nicht ständig bei uns auf Lager vorrätig sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen neuer Preise und Preislisten verlieren alle vorher genannten Preise und Preislisten ihre Gültigkeit. Rabatte werden bei Einhaltung der Zahlungsfrist gewährt. Wir sind berechtigt, Rabatte erst nach Zahlungseingang zu vergüten.

Für die regionale Lieferung von Waren wird eine Logistikpauschale von 7,95 € netto je Auftrag berechnet.

Die bei Sonderbestellungen entstehenden Nebenkosten wie Fracht, Porto, Verpackung usw. gehen zu Lasten des Käufers.

4. Zahlung
Die von uns erstellten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto (bei Bankeinzug 3 % Skonto) zu begleichen oder 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. Weitergehende Zahlungsziele bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist nur von dem jeweiligen Warenwert möglich. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.

Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich widersprochen wird. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Tage des Verzugseintritts an Zinsen in banküblicher Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer zu fordern. Entstehende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigen uns, Vorauszahlungen zu verlangen oder eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen.

Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zu zahlen. Der Mindestauftragswert ist 50,- EURO. Bei kleineren Aufträgen sind wir berechtigt, wahlweise Barzahlung zu verlangen oder einen Mindermengenzuschlag von 20,- zu berechnen. Bei begründeter und fristgerechter Mängelrüge hat der Käufer nur das Recht, die Zahlung des Teiles der Rechnung aufzuschieben, der die mangelhafte Lieferung betrifft.

Bei einem vereinbarten Bankeinzug ist der Zahlbetrag einen Tag nach Zugang der Rechnung fällig, es sei denn, es wurde ein späterer Fälligkeitstermin vereinbart. Die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (SEPA Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung. Ausreichend ist der Zugang der Vorabinformation spätestens einen Tag vor Fälligkeit (Einzug des Rechnungsbetrages).
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein und begleicht er nach erfolgter Fristsetzung durch uns nicht seine gesamten Rückstände, so sind wir berechtigt, von allen oder einzelnen Lieferverträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, zurückzutreten. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, sämtliche weiteren Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Käufe lediglich gegen Barzahlung abzuwickeln. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

5. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder dem Lager des Herstellers. Sofern für unsere Lieferungen ein Datum angegeben ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei lediglich um Richtwerte, deren Nichteinhaltung jedoch grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Bestellers führen kann.

Teillieferungen behalten wir uns im Interesse einer zügigen Abwicklung des Auftrages ausdrücklich vor. Diese sind entsprechend der Rechnungslegung zu begleichen.

Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung verhindern oder erschweren, wie Verkehrsstörungen, Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt, befreien uns für die Dauer des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht.

Bei Auslieferungen mit unserem Fahrzeug geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

Zusätzliche Kosten für die Beschaffung von Sonderartikeln, sowie Kosten für Warenlieferungen außerhalb der festgelegten Liefergebiete und Lieferzeiten gehen zu Lasten des Käufers.

6. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
Offene Mängel an der Ware oder an der Menge sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, unter Angabe der Bestelldaten, des Rechnungs- und Lieferscheinnachweises, anzuzeigen. Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass, Nachlieferung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Waren aus ordnungsgemäß vorgenommenen Lieferungen können nicht zurückgegeben werden. Genehmigen wir die Rückgabe, so hat der Käufer eine Gebühr von 20% des Warenwertes zu zahlen.

Getönte Ware ist von der Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen.

Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalte, Stücken, Gewichten und Farbtönungen sind – sofern keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB vorliegt, - im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Entsprechendes gilt für branchenübliche Maßtoleranzen beim Zuschnitt. Probenmuster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe, deren Eigenschaften sind insoweit nicht als Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vereinbart.

Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung von Vertragspflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobem Verschulden des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns geführten Produkte, technische Empfehlungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt unsere gesetzliche Haftung wegen Verzuges. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 (Rücktrittsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorsieht.

7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung. Waren, bei denen das Eigentum zu unseren Gunsten vorbehalten ist, dürfen im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs veräußert werden, wenn sichergestellt ist, dass die hieraus resultierenden Forderungen auf uns übergehen und der Besteller den Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterleitet.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der sonstigen Verwendung der gelieferten Waren einschließlich der etwaigen Nebenrechte an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, den Kunden, an die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weitergegeben wurde, auf unser Verlangen hin zu benennen. Eine Sicherheitsübereignung der unter Vorbehalt gelieferten Ware ist ausgeschlossen. Die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen kann der Besteller bis zum jederzeit möglichen Widerruf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung offen zulegen.

Der Besteller ist darüber hinaus verpflichtet, die notwendigen Auskünfte für die Einziehung der Forderung gegenüber dem Drittschuldner auf unser Verlangen hin bekanntzugeben. Sofern in die Vorbehaltswaren eine Pfändung erfolgen soll, ist der Besteller verpflichtet, diese umgehend anzuzeigen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, diese auch gegenüber dem Vollstreckungsorgan ordnungsgemäß darzustellen. Für die Wahrung unserer Rechte aus dem Vorbehaltseigentum trägt der Besteller die eventuell anfallenden Kosten

8. Datenschutzklausel
Der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten erhoben, gespeichert – soweit gesetzlich zulässig – verarbeitet werden. Näheres ist der Datenschutzerklärung, die im Internet unter www.wm-malermarkt.de abgebildet ist, bzw. die bei dem Datenschutzbeauftragten vom W&M Malermarkt angefordert werden kann, zu entnehmen. Die Angabe des Geburtsdatums dient der Bonitätsauskunft.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für beiderseitige Verpflichtungen ist für beide Seiten der Firmensitz des Verkäufers. Als Gerichtsstand gilt ebenfalls der Firmensitz des Verkäufers als vereinbart. Für die Durchführung der vertraglichen Beziehungen der Parteien ist deutsches Recht vereinbart. Anderweitige Rechtsvorschriften kommen nicht zur Anwendung. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

10. Änderungen der Rechtsverhältnisse
Der Käufer ist verpflichtet, Änderungen der Rechtsverhältnisse uns unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Rechtsverhältnisse sind z. B.
• bei Einzelfirmen: Wechsel des Inhabers oder Aufnahme von Gesellschaftern, Teilhabern, Gründung einer OHG, KG, GmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts etc.
• bei Gesellschaften: Gesellschafterwechsel, Umwandlung der Gesellschaft in eine andere Rechtsform
• bei Veräußerungen des Betriebes oder im Todesfalle, wenn das Unternehmen fortgeführt wird.

11. Nebenabreden
Nebenabreden und Zusagen werden nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

12. Schlussbestimmung
Sollte eine der aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt

Stand: August 2023